1827/2026VOB/A-EU OUVERT
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau Stresemannstraße / Erna-Berger-Straße, 10117 Berlin Raumlufttechnische Anlagen - DIN 18379 - KG 430
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| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0001 | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau - Raumlufttechnische Anlagen - Vergabe 1827/2026 Raumlufttechnische Anlagen - DIN 18379 - KG 430 Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, Erweiterungsbau des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Berlin, 7- geschossig + Tiefgarage, zwei Gebäudeteile A+B Die Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung mit einer Laufzeit von vier Jahren. Die Maßnahme umfasst die folgenden Leistungen: • Installation 13 Teilklimaanlagen 130.000 m³/h, Installation 3 Trafoabluftanlagen 13.000 m³/h, Entrauchung TG 20.000 m³/h • Montage Leitungsnetz inkl. Regelungskomponenten, Brandschutzklappen Termine: Beginn spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Ende 30.11.2029 Hinweis - BNB-Zertifizierung Für das Gebäude wird eine BNB-Zertifizierung in Gold sowie eine BNB-Zertifizierung in Silber für die Außenanlagen angestrebt. Der Auftragnehmer hat an der erfolgreichen Zertifizierung mitzuwirken. Der Auftragnehmer hat dazu entsprechende Anforderungen hinsichtlich der Abfallarmut, Lärmarmut, Staubarmut sowie die Anforderungen gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei der Bauausführung zu beachten. Des Weiteren gelten die in Anlage 01 „Materialanforderungen“ aufgeführten Anforderungen im Qualitätsniveau 5. Der Auftragnehmer hat alle zur Verwendung vorgesehenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe bzw. Eigenschaften zu deklarieren. Hierzu ist die Anlage 02 „Deklarationstabellen“ in digitaler Form (Excel-Dateiformat) auszufüllen und die zugehörigen technischen Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter gemäß 1907/2006/EG (ebenfalls in digitaler Form) zuzuordnen und beizulegen. | — |
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