SP26102201GDVGV OUVERT
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Pflege der im Stadtgebiet Gelsenkirchen vorhandenen Bankett- und Grabengrasflächen im Straßenbegleitgrün. Hierbei sind sowohl ebene und leicht geneigte Bankettgrasflächen als auch Grabengrasflächen mit einer Neigung von mehr als 1:2 fachgerecht zu pflegen. - Pos. 1: ca. 30.480,60 m² - 3- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 2: ca. 199.886,70 m² - 2- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen - Pos. 3: ca. 162.720,66 m² - 1- malige Bankettmahd mit Mulchmähwerk auf ebenen und leicht geneigten Flächen und auf geneigten Flächen mit einer Neigung über 1:2 (ca. 50 % der Fläche) Die Grundlaufzeit beträgt 01.04.2027 bis 31.12.2023. Es bestehen drei Verlängerungsoptionen um jeweils zwölf Monate, sodass sich eine maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030 ergibt.
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La consultation est divisée en 1 lots ; les offres sont admises par lot ou pour plusieurs lots.
| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen gemäß den Pflegeterminen. Die einzelnen Bankett-/ Grabenflächen befinden sich verteilt im kompletten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Aufmaße der einzelnen Flächen liegen der Bauüberwachung vor. Die Flächengrößen können bis zu 10 % abweichen. Für neue/ geänderte Flächen ist ein entsprechendes Aufmaß unmittelbar nach dem ersten Schnitt mit der Bauüberwachung anzufertigen. Für die Aufmaße ist der Ansprechpartner auf dem angegebenen Betriebshof abzuholen und dort wieder zu entlassen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Aufgrund der unterschiedlichsten Örtlichkeiten und Flächenzuschnitte können diese bei Bedarf mit der Bauüberwachung, nach Terminabsprache besichtigt werden. Für die Pflegegänge auf den Bankettstreifen und Gräben werden von Mitte April bis November max. drei Ausführungsintervalle vorgegeben. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden. Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauüberwachung in den Pflegebetrieben. Die zu mähenden Flächen im Straßenbegleitgrün sind überwiegend mit Großgeräten mit einem Auslegemähwerk von bis zu 6,50 m Reichweite) zu bearbeiten. Lagerflächen für Materialien und Maschinen sind nicht vorhanden. Das Mähgut darf auf der bearbeiteten Fläche verbleiben, darf jedoch nicht in Haufen liegen bleiben, sondern muss so ausreichend verteilt werden, dass die Fläche ungehindert/unbeschädigt wachsen kann. Dieses wird nach dem ersten Mähgang eines jeden Jahres von der Bauüberwachung überprüft. Auftretende Verunreinigungen auf Fahrbahnen, Bürgersteigen und Fahrradwegen sind umgehend zu beseitigen. Vor der Rasenmahd ist von den Flächen sämtlicher Unrat, sowie Steine, etc. zu entfernen, damit der Unrat nicht übermäht und zerkleinert wird. Anfallende Schäden am Mähgerät werden seitens des Auftraggebers nicht übernommen. Verschmutzungen auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten verursacht werden, sind umgehend auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Die Gehwege und Straßen müssen während der Pflegearbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Die Benutzung muss für den Straßenverkehr jederzeit möglich sein. | März 2027 – Dez. 2027 |
Informations données sans garantie. Seul l'avis original de l'acheteur fait foi.