Maßnahmen zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind seit 2020 Fördervoraussetzung in der Städtebauförderung. Dieses Projekt zielt darauf, eine dauerhafte und regelmäßig aktualisierte Datenerhebung sicherzustellen, um Aussagen zu Output und Wirkung der Städtebauförderung im Hinblick auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu verbessern. Um fehlende Daten zu erheben, soll die Nutzung öffentlicher und privater Fachdatenquellen für die Erfassung der Klimawirkungen geprüft werden und der Monitoring-Fragebogen angepasst werden. Um die Klimawirkung der Städtebauförderung auf CO2-Emissionen, insbesondere im Gebäudesektor zu erfassen, soll eine bundesweit einheitliche und langfristig vergleichbare Methode zur jährlichen Hochrechnung durch das BBSR entwickelt werden. Wichtig ist die Abstimmung mit Ländern und Kommunen, um eine praxisnahe und belastbare Datenerhebung sicherzustellen.
Maßnahmen zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind seit 2020 Fördervoraussetzung in der Städtebauförderung. Dieses Projekt zielt darauf, eine dauerhafte und regelmäßig aktualisierte Datenerhebung sicherzustellen, um Aussagen zu Output und Wirkung der Städtebauförderung im Hinblick auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu verbessern. Um fehlende Daten zu erheben, soll die Nutzung öffentlicher und privater Fachdatenquellen für die Erfassung der Klimawirkungen geprüft werden und der Monitoring-Fragebogen angepasst werden. Um die Klimawirkung der Städtebauförderung auf CO2-Emissionen, insbesondere im Gebäudesektor zu erfassen, soll eine bundesweit einheitliche und langfristig vergleichbare Methode zur jährlichen Hochrechnung durch das BBSR entwickelt werden. Wichtig ist die Abstimmung mit Ländern und Kommunen, um eine praxisnahe und belastbare Datenerhebung sicherzustellen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.