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ID du projet : #02/2026

Schülerbeförderung (Schülerspezialverkehr) für den Förderschulzweckverband im Kreis Düren

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06.05.26 Date limite

Description du projet

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen und Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich (montags - freitags) Schüler*innen mittels 70 Lose zu insgesamt 5 Förderschulen (mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren (FSZV) aus dem gesamten Kreisgebiet befördert werden.

Lots

70 Lots

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

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Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

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Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

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Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kraftomnibussen, Kleinbussen u. Personenkraftwagen (Fahrzeuge) sollen schultäglich Schüler/innen zu insgesamt 5 Förderschulen ( mit 5 Standorten) des Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren aus dem Gesamten Kreisgebiet befördert werden. In den Ferien, an den Wochenenden und an Feiertagen sowie an sonstigen schulfreien Tagen findet in der Regel keine Beförderung statt. In den ersten Schulwochen nach den Sommerferien teilen die Schulen den Auftragnehmer*innen (AN) in einer Aufstellung die schulinternen freien Tage mit. Ausnahmsweise können Schulveranstaltungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen stattfinden. An diesen Tagen hat die Beförderung zu denselben Konditionen wie an den anderen Schultagen zu erfolgen. Die an diesen Tagen ggf. geänderten Ankunftszeiten an den Schulen bzw. Abfahrtzeiten werden den AN nach Möglichkeit Anfang des Schuljahres mitgeteilt. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein, so hat die Information spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstag zu erfolgen.

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