Demonstrationsvorhaben zur Integration von Zwischenfrüchten in Marktfruchtfolgen in den Ostseebeiratsregionen Schleswig-Holsteins.
Im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 sowie der Zielvereinbarung Landwirtschaft verfolgt das Land Schleswig-Holstein das Ziel, die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Ostsee weiter zu reduzieren. Zwischenfrüchte leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Nährstoffausträgen, da sie Reststickstoff aufnehmen, die Bodenbedeckung über den Winter erhöhen und somit sowohl Nitratauswaschung als auch erosionsbedingte Phosphoreinträge vermindern können. Darüber hinaus tragen Zwischenfrüchte zur Verbesserung der Bodenstruktur und zum Humusaufbau bei. In der landwirtschaftlichen Praxis werden Zwischenfrüchte vor allem in Fruchtfolgen mit einem hohen Anteil an Sommerungen, insbesondere in Maisfruchtfolgen, integriert. In Marktfruchtfruchtfolgen mit einem hohen Anteil an Winterungen bestehen dagegen häufig praktische Herausforderungen für die Integration von Zwischenfrüchten, beispielsweise aufgrund kurzer Zeitfenster zwischen Ernte und Aussaat, arbeitswirtschaftlicher Engpässe oder betrieblicher Unsicherheiten hinsichtlich des Nutzens. Vor diesem Hintergrund besteht insbesondere in Marktfruchtregionen des Ostseeeinzugsgebietes ein bislang nicht ausgeschöpftes Potenzial zur stärkeren Integration von Zwischenfrüchten in bestehende Fruchtfolgesysteme. Das vorliegende Demonstrationsvorhaben soll aufzeigen, wie Zwischenfrüchte auch in Marktfruchtfruchtfolgen erfolgreich integriert werden können und welchen Beitrag sie zum Nährstoffrückhalt sowie zur Verbesserung der Bodeneigenschaften leisten.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.