2026004314VGV OUVERT
Beschafft werden Ingenieurleistungen für die Schadstoffkoordination im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des ehemaligen Kinderhorts an der Hintere Insel Schütt 7 in Nürnberg zum Betreuungshaus.
Die Leistung umfasst die Begleitung der kompletten Sanierung und des Umbaus des Bestandsgebäudes aus dem Jahr 1966 sowie die Planung eines erdgeschossigen Anbaus auf der Südseite.
Wesentliche Anforderungen sind die persönliche Präsenz der Projektleitung innerhalb von 24 Stunden auf der Baustelle, die Berücksichtigung von Auflagen aus Denkmalschutz und Naturschutz sowie die abfallrechtliche Deklaration von künstlichen Auffüllungen nach LAGA PN-98.
Zu kalkulieren ist die wirtschaftlichste Ausbau- und Entsorgungsweise, insbesondere für den quecksilberbelasteten Kellerboden, unter Einbeziehung vorliegender Schadstoffgutachten aus dem Zeitraum zwischen 2016 und 2021.
Sanierung und Umbau eines bestehenden Hortgebäudes sowie Neuerrichtung eines Anbaus, zusammengefasst zu einem Betreuungshaus. Das Bestandsgebäude muss vor Beginn der Sanierungs- und Umbauarbeiten von Schadstoffen befreit werden. Hierzu sind SSK-Leistungen für Planung und Ausführung notwendig. Nachweise der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 bzw. Fachkunde nach TRGS 524 sowie TRGS 519 sind erforderlich. Ebenso Vorlage von Zusammenfassungen zweier Referenzprojekte mit vergleichb. Maßnahmen, max. je 2 Seiten DIN A4. Die Projektleitung des Auftragnehmers muss gewährleisten, bei Bedarf innerhalb von 24h vor Ort persönlich auf der Baustelle zu erscheinen. Eine stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten. BGF Bestandsgebäude: ca. 611 m2, Baubeginn 2029, Baufertigstellung 2030.
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La consultation est divisée en 1 lots ; les offres sont admises par lot ou pour plusieurs lots.
| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Hintere Insel Schütt 7, Sanierung und Erweiterung zum Betreuungshaus, Schadstoffkoordination Sanierung und Umbau eines bestehenden Hortgebäudes sowie Neuerrichtung eines Anbaus, zusammengefasst zu einem Betreuungshaus. Das Bestandsgebäude muss vor Beginn der Sanierungs- und Umbauarbeiten von Schadstoffen befreit werden. Hierzu sind SSK-Leistungen für Planung und Ausführung notwendig. Nachweise der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 bzw. Fachkunde nach TRGS 524 sowie TRGS 519 sind erforderlich. Ebenso Vorlage von Zusammenfassungen zweier Referenzprojekte mit vergleichb. Maßnahmen, max. je 2 Seiten DIN A4. Die Projektleitung des Auftragnehmers muss gewährleisten, bei Bedarf innerhalb von 24h vor Ort persönlich auf der Baustelle zu erscheinen. Eine stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten. BGF Bestandsgebäude: ca. 611 m2, Baubeginn 2029, Baufertigstellung 2030. | Okt. 2026 – März 2029 |
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