VgV 10-1247-26VGV OUVERT
Beschafft werden besondere Leistungen für die technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5, darunter Bestandsaufnahmen, zeichnerische Darstellungen und das Nachrechnen vorhandener Anlagen gemäß Anlage 15.1 zu § 55 Abs. 3 HAOI.
Zu den Leistungen gehören detaillierte Wirtschaftlichkeitsnachweise und Betriebskostenberechnungen für die Anlagengruppen 4 und 5 nach Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HAOI.
Der Auftragnehmer prüft und anerkennt Schalpläne des Tragwerkplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung, wertet Nebenangebote und wirkt bei der Vergabe von Wartungsverträgen mit.
Es sind Leistungsmessungen, Funktionsprüfungen für die Anlagengruppe 4 sowie das Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand für die Anlagengruppen 4 und 5 durchzuführen.
Die Leistungen umfassen die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen je Einzelmaßnahme sowie baufachliche Stellungnahmen mit Kostenschätzungen nach DIN 276.
Geplant sind jährliche Baubegehungen in der unter § 1 genannten Liegenschaft zur Feststellung von Bauunterhaltsarbeiten, wobei die Prüfung des vorbeugenden Brandschutzes und von Mängeln im Fokus steht.
Die Baubegehungen finden in der Regel im September und Oktober des jeweiligen Haushaltsjahres statt und sind mit zwei Arbeitstagen zu je 8 Stunden für die Liegenschaft zu veranschlagen.
siehe Abschnitt 5
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La consultation est divisée en 1 lots ; les offres sont admises par lot ou pour plusieurs lots.
| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0001 | Rahmenvertrag für Einfache Baumaßnahmen für die Julius-Leber-Kaserne - Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4,5, LPH 2-9 sowie besondere Leistungen - VgV 10-1247-26 1. Angaben zur Baumaßnahme 1.1. Allgemeine Beschreibung: Die Julius-Leber-Kaserne umfasst eine Fläche von ca. 98 ha mit ca. 180 Gebäuden und Hallen unterschiedlicher Nutzung. Die Gebäude werden überwiegend als Verwaltungs-, Unterkunfts-, Lager- und Werkstattgebäude genutzt. Die JLK wurde im Jahr 1934-1936 errichtet und steht als Ensemble unter Denkmalschutz. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Bundesministerium für Verteidigung, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. - Gebäudenutzung: Die Gebäude der Julius-Leber-Kaserne werden als Verwaltungs-, Unterkunftsgebäude, Lager- und Werkstattgebäude genutzt. - Art der Baumaßnahme: Bei der Art der Baumaßnahme handelt es sich um Bauprojekte. Für die durchzuführenden Einzelbaumaßnahmen (Instandsetzungen, Renovierungen, Reparaturen, kleinere Umbaumaßnahmen) erfolgt vor Leistungserbringung durch den AN, eine Zuordnung innerhalb des Leistungsbildes durch den AG. - Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: Die voraussichtlichen anrechenbaren Gesamtkosten - KG 440: ca. 8.000.000 € netto - KG 450: ca. 7.000.000 € netto - Projektdauer: 48 Monate 1.2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Anlagengruppen 4 und 5 - Leistungsbild: LPH 2 bis 9 sowie besondere Leistungen - Beginn/Ende der Leistungserbringung: Voraussichtlicher Leistungsbeginn: 01/2027 Voraussichtliches Leistungsende: 12/2030 Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): 5.000.000,00 € Höchstwert (brutto): 5.950.000,00 € Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung (ab Auftragsvergabe): Laufzeit in Monaten: 48 Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass das eingesetzte Personal die Sicherheitsanforderungen an die Baumaßnahme gem. § 24.6 des Vertrages erfüllt. Die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden dürfen dafür keine Staatszugehörigkeit zu einem der Staaten in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i.S.d. § 13 Abs. 1 S.1 Nr. 17 SÜG), besitzen. (Staatenliste ist mit veröffentlicht) Dies gilt gleichermaßen für Personen, die über eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit/-en verfügen und mindestens eine dieser Staatsangehörigkeiten einer der in der Staatenliste genannten Staaten betrifft. Der/die Auftragnehmende hat außerdem sicherzustellen, dass Personen die einem Staat der Staatenliste angehören keinen Einblick in die Unterlagen der Baumaßnahme erhalten. Sollte sich im Vergabeverfahren herausstellen, dass Mitarbeiter benannt werden, die diese Anforderungen nicht erfüllen, führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. | — |
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