2026-094VGV OUVERT
Beschafft werden Sicherheitsdienstleistungen für die Hauptpforte, die Autopforte und eine mobile Sicherheitskraft zur Zutrittskontrolle von Personen und Fahrzeugverkehr sowie zur Betreuung von Besuchern.
Zu den Leistungen gehören die Verwaltung und Aufbewahrung von Raumschlüsseln, die Führung von Schlüsseltagebüchern, das Öffnen und Verschließen der Zugänge zu den Dienstgebäuden sowie die Bedienung und Überwachung installierter Sicherheitseinrichtungen wie Videoüberwachung, Beleuchtung und Türsteuerung.
Das Personal hat ein Wachbuch zu führen, bei defekten Aufzügen oder Bränden die Hausverwaltung oder den Rettungsdienst zu informieren, gegebenenfalls Post und Pakete anzunehmen, den Parkraum zu überwachen und personelle Sicherheitsmaßnahmen bei technischen Störungen zu organisieren.
Die Hauptpforte und die Autopforte sind montags bis freitags von 05:30 bis 20:30 Uhr mit je einer Empfangs- und Sicherheitskraft zu besetzen, während die mobile Sicherheitskraft montags bis freitags von 06:00 bis 18:30 Uhr zur Unterstützung und Pausenvertretung eingesetzt wird.
Als optionale Leistung ist auf Anweisung des Auftraggebers die Bereitstellung von zusätzlichem Personal von maximal fünf Kräften gleichzeitig an Wochenenden, Feiertagen sowie nachts erforderlich, sofern die Anforderung 48 Stunden vor dem Einsatz eingeht.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Wach-, Empfangs- und Pförtnerdiensten an der Hauptpforte und der Autopforte im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln.
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La consultation est divisée en 1 lots ; les offres sont admises par lot ou pour plusieurs lots.
| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Pfortendienst Zeughausstraße 1. Aufgaben des Sicherheitspersonals Im Folgenden werden die wesentlichen Aufgaben des Pfortenpersonals dargestellt. Im Sinne einer Aufgabe, die im Vergleich zu anderen Aufgaben den höchsten Zeitanteil einnimmt - ohne, dass bloße Wachsamkeit in Leerlaufzeiten als eigene Aufgabe gewertet wird - ist nach Einschätzung der Auftraggeberin die Zutrittskontrolle als Hauptaufgabe an beiden Pforten zu bewerten. Hauptpforte: - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden: Kontrollen des ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs finden grundsätzlich im gesamten Leistungszeitraum statt. An der Hauptpforte besteht geringfügiger Verkehr an zu kontrollierenden Beschäftigten und Dienstleistern. Der Umfang zu kontrollierender Besucher variiert stark. An zwei Wochentagen herrscht im Zeitraum 7 bis 15 Uhr stets starker Besucherverkehr. Darüber hinaus ist immer mit vereinzeltem Besucherverkehr oder immer wieder bei größeren Veranstaltungen mit kurzfristig erhöhtem Kontrollaufwand zu rechnen. - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Vermittlung von Telefongesprächen außerhalb der Dienstzeiten der Telefonzentrale (15 - 20 Uhr). - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung, Beleuchtung, Türsteuerung etc.) - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. Autopforte: - Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden: Kontrollen des ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs finden grundsätzlich im gesamten Leistungszeitraum statt. Anders als an der Hauptpforte nutzen Beschäftigte an der Autopforte keinen separaten Zugang und sind daher vom Pfortenpersonal auf Dienstausweise zu kontrollieren. Dies führt zu hohem Kontrollaufwand insbesondere zu Dienstbeginn (ca. 6.30 Uhr bis 10 Uhr). Darüber hinaus besteht auch an der Autopforte im gesamten Leistungszeitraum geringfügiger Verkehr an Dienstleistern sowie vereinzelt Besucherverkehr. - Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes - Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher - Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden - Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung, Beleuchtung, Türsteuerung etc.) - Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.) - Ggf. Post- und Paketannahme - Parkraumüberwachung - Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich. Mobile Sicherheitskraft: - Unterstützung und Pausenvertretung an beiden Pforten 2. Einsatzzeiten / Anzahl der Kräfte Die Pforten sind wie folgt zu besetzen: Hauptpforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Autopforte: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 05:30 bis 20:30 Uhr Mobile Sicherheitskraft: - 1 Empfangs-/Sicherheitskraft Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:30 Uhr Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass die o. g. Posten im Rahmen der o. g. Einsatzzeiten besetzt sind. Die mobile Sicherheitskraft kann dabei zur Vertretung der Pausenzeiten an Haupt- und Autopforte eingesetzt werden. ? 3. Optionale Leistungen Auf Anweisung des Auftraggebers ist beispielsweise im Falle von Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts zusätzliches Personal (maximal 5 Kräfte gleichzeitig) zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Personalanforderungen des Auftraggebers sind zu bedienen, sofern sie 48h vor dem Einsatz eingehen. | Dez. 2026 – Dez. 2028 |
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