Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung von/nach Hause zu Förderschulen/Sonderpädagogischen Zentren sowie zu einer Schule für Körperbehinderte. Zwei Schulen liegen in Baden-Württemberg. Es handelt sich um befreiten Schülerverkehr im Sinne der Freistellungsverordnung
Schüler*innenbeförderung von/zur Wilhelm-Busch-Schule Illertissen/Weißenhorn mit Kleinbussen und Großbussen
Schüler*innenbeförderung von/zur Rupert-Egenberger-Schule in Pfuhl mit Kleinbussen und Großbussen
Schüler*innenbeförderung von/zur Vincent-von-Paul-Schule in Schöneburg, sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.
Schüler*innenbeförderung von/zur - Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Ulm/Böfingen (Alt- und Neubau) - Friedrich-von-Bodelschwingh Kinder-garten in Ulm/Böfingen - Sonderpädagogischen Schule Mari-aberg-Fortschritt in Ulm/Friedrichsau
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Les documents de l’appel d’offres n’ont pas pu être chargés automatiquement. Vous les trouverez directement auprès du donneur d’ordre.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.