055-26-00170VGV OUVERT
In der JVA Bielefeld Brackwede sind Dachflächen und Fassaden des Hauptgebäudes aufgrund des Baualters abgängig. Diese sollen nun erneuert werden. Ebenso sind in der JVA zahlreiche Lüftungsanlagen verbaut, die den energetischen Standards nicht mehr entsprechen und im Rahmen der angedachten Dach- und Fassadensanierung ausgetauscht werden können. Die Voraussetzung für die Fassadensanierung ist der Auszug der Inhaftierten aufgrund von teilweise lärmintensiven Arbeiten. Sind die Hafthäuser leergezogen wird die Gelegenheit genutzt die Beleuchtung in der Liegenschaft auf LED umzurüsten.
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La consultation est divisée en 1 lots ; les offres sont admises par lot ou pour plusieurs lots.
| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | BLB NRW BI / WE 1399 / JVA Bielefeld Brackwede / Energetische Ertüchtigung / Technische Gebäudeausrüstung / Anlagengruppe 3 Gegenstand der Beauftragung ist die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 3 gem. HOAI für den Austausch der Lufttechnischen Anlagen in der JVA Bielefeld Brackwede. Die Maßnahme dient der energetischen und baulichen Erneuerung der 16 Bestandsanlagen unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Justizvollzugs. Die Umsetzung der übergeordneten Maßnahme, der energetischen Sanierung der Gebäudehülle, erfolgt abschnittsweise im laufenden Betrieb der Justizvollzugsanstalt. Der Austausch der RLT-Anlagen hat entsprechend der abschnittsweisen Umsetzung der Fassadensanierung zu erfolgen. Die Bauabschnitte sind hinsichtlich der Baustelleneinrichtung, Kranstandorte, baulichen Eingriffe sowie der Aufrechterhaltung des Justizvollzugsbetriebs aufeinander abzustimmen. Auch bauliche Eingriffe sind nur dann möglich. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Bauablaufplanung und die Aufrechterhaltung des Anstaltsbetriebs. Die Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) ist nicht Bestandteil dieser Beauftragung. Die Gebäudeautomation wird im Rahmen einer separaten Beauftragung erneuert. Der Auftragnehmer hat die für die Anlagengruppe 3 erforderlichen Schnittstellen zur Gebäudeautomation zu planen und die hierfür erforderlichen technischen Abstimmungen mit dem Auftraggeber sowie dem mit der Gebäudeautomation beauftragten Unternehmen durchzuführen. Dem Auftragnehmer werden die vorhandenen Bestandsunterlagen sowie die im Rahmen der Projektvorbereitung erstellte Bestandsaufnahme zur Verfügung gestellt. Revisionsunterlagen der bestehenden RLT-Anlagen liegen nicht vollständig vor. Der Auftragnehmer hat die zur Einbindung der neuen RLT-Anlagen erforderlichen Funktions-, Regelungs- und Kommunikationsschnittstellen mit dem Auftraggeber und dem für die Gebäudeautomation beauftragten Unternehmen abzustimmen. Die Maßnahme umfasst insbesondere: - Den Austausch der vorhandenen RLT-Anlagen - Begleitung und Vorbereitung der Zertifizierung - Berücksichtigung der Schnittstellen zu den anderen Gewerken Die Leistungserbringung erfolgt stufenweise. Folgende Stufen sind vorgesehen: 1.Stufe: HOAI LPH 1 - 4 2.Stufe: HOAI LPH 5 - 8 5.Stufe : HOAI LPH 9 Die 1. Stufe wird mit der Beauftragung abgerufen. | Feb. 2027 – Dez. 2035 |
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