Der Stadtverwaltung Mühlhausen beabsichtigt gemäß Leistungsbeschreibung und Liestungsverzeichnis-Preisblatt den Kauf von 1 Feuerwehreinsatzfahrzeug Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) gemäß DIN 14530-27. Fertigstellung bis 2. Quartal 2027. Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) dient zur Brandbekämpfung sowie zur technischen Hilfeleistung. Es wird bei Brandeinsätzen sowie aufgrund seiner relativ umfangreichen Hilfeleistungsbeladung z. B. zur Unterstützung bei schweren Verkehrsunfällen eingesetzt. Mit dem HLF 20 können erste Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden, bis ggf. Fahrzeuge mit erweiterter technischer Hilfeleistungsbeladung (Rüstwagen) eintreffen.
Siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis-Preisblatt Bestehend aus: - Allgemeines - Farbgebung - Motor und Antrieb - Bremsanlage - Kraftstoffbehälter - Fahrerassistenzsysteme - Sicherheitseinrichtungen - Fahrerhaus - Klima und Komfort - Elektrik - Beleuchtung - Anzeigen. Instrumente und Beschriftungen - Sonstiges - Garantie, Service und Fristen - Allgemeines - Fahrerraum - Mannschaftsraum - Geräteraumaufbau - Pumpen-; Löschanlagen; Löschwasserbehälter - Elektrische Ausstattung - Beleuchtung - Sondersignalanlage - Informations- und Kommunikationstechnik/Funktechnik - Farbgebung und Beklebung - Lagerung und Einbau beigestellter Beladung - Grantie, Service und sonstiges
Siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis-Preisblatt Bestehend aus: - Schutzkleidung und Schutzgerät - Löschgerät - Schläuche, Armaturen und Zubehör - Rettungsgerät - Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät - Beleuchtungs-,Signal- und Fernmeldegerät - Arbeitsgerät - Handwerkszeug und Messgerät - Sondergerät
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Les documents de l’appel d’offres n’ont pas pu être chargés automatiquement. Vous les trouverez directement auprès du donneur d’ordre.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.