ESSERN-05VGV OUVERT
Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, zur Zurverfügungstellung ausreichender Kindergartenplätze die bestehende Einrichtung "Zwergenburg" (Essern) zu erweitern. Geplant ist eine Neuerrichtung durch einen Erweiterungsbau, der an das Bestandsgebäude anschließt. In dem Erweiterungsbau sollen zwei neue Gruppen untergebracht werden. Nach Umsetzung der Baumaßnahme können dann insgesamt vier (statt aktuell drei) Gruppen in der Kindertagesstätte in Essern eingerichtet werden. Die Planungsleistungen für den Erweiterungsbau der Leistungsphasen (LPH) 1 und 2 der HOAI für die Objektplanung gemäß §§ 33, 34 HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) wurde durch ein externes Büro durchgeführt. Die voraussichtliche BGF für den Erweiterungsneubau beträgt 565,92 m², die NRF beträgt voraussichtlich 484,57 m². Im Rahmen einer Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung vom 21. Juni 2024 wird für die KG 100 bis 700 von Gesamtkosten von 2.016.699,20 EUR (netto), d.h. zzgl. Umsatzsteuer von 2.399.872,05 EUR (brutto) ausgegangen. Die von dem externen Büro erstellten Unterlagen der LPH 1 und 2 (Kostenschätzung, NRF-Berechnung, Grundriss) sind den Vergabeunterlagen anonymisiert beigefügt (A.7). Bauplanungsrechtlich befindet sich der Erweiterungsbau im Plangebiet des neu aufgestellten B-Plans Nr. 9 "Am Schulweg". Nach Durchführung der Ausschreibung der erforderlichen VgV-Verfahren für die Planungsleistungen ist von folgender Terminplanung auszugehen: - Genehmigungsplanung: Januar bis März 2027 - Bauantrag: April 2027 - Ausführungsplanung: April bis August 2027 - Vergabe der Bauleistungen: September 2027 bis Januar 2028 - Baubeginn: Februar 2028 - Fertigstellung: März 2029 Die Durchführung der Gesamtmaßnahme ist im laufenden Betrieb der durchzuführen.
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| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0001 | Erweiterungsbau Kindertagesstätte "Zwergenburg" in Essern - Objektplanung Freianlagen Der Objektplaner übernimmt die Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß dem Leistungsbild des § 39 HOAI. Die vom Fachplaner zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Der Objektplanung Freianlagen hat folgende Grundleistungen zu erbringen: - § 39 HOAI, Objektplanung Freianlagen (Leistungsphasen 1-9) Es werden keine Besondere Leistungen vergeben. Die detaillierten Anforderungen an das Leistungssoll des Objektplaners für die Grundleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (A.4), die ebenfalls als Vergabeunterlage über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt ist. | Okt. 2026 – März 2029 |
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