Beförderung von behinderten Schüler/-innen auf Unterrichtsfahrten (Fahrten zu Schwimmhallen u. betrieblichen Pflichtpraktika) sowie Sonderfahrten (Exkursionen)
Unterrichtsfahrten von der Schule zur Schwimmhalle bzw. zum Praktikum und zurück; ca. 60 Fahrten/Rundläufe (Hin-u. Rückfahrten) pro Woche
Sonderfahrten für Schüler/-innen der Förderschulen für Körperbehinderte und geistig Behinderte; die Sonderfahrten (Exkursionen) umfassen genehmigungspflichtige anlassbezogene Tagesfahrten bestimmter Förderschulen
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.