(ZV)70-180/26VGV OUVERT
Die Kreisverwaltung Recklinghausen (Fachdienst Umwelt, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen) beabsichtigt, den gesamten Aktenbestand (ca. 240 m Ordner Papierakten) der Unteren Bodenschutzbehörde durch einen externen Scandienstleister zu digitalisieren. Ziel ist, die erzeugten Digitalisate in ein bei der Kreisverwaltung vorhandenes Dokumentenmanagementsystem zu überführen und eine volldigitale elektronische Akte zu führen. Die Digitalisate haben im Rahmen des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns über die unmittelbare Bearbeitung hinaus auch eine Beweisfunktion zu erfüllen und müssen auch in elektronischer Form den Kriterien Vollständigkeit, Integrität, Authentizität, Nachvollziehbarkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns genügen. Der Dienstleister muss daher über die erforderliche Sachkunde (fachliche Kompetenz), die Zuverlässigkeit sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Da es sich um sensible und unwiederbringliche Verwaltungsakten handelt, die zudem engen Datenschutzregularien unterliegen (z. B personenbezogene Daten, Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) ist der gesamte Digitalisierungsvorgang einschließlich des Aktentransportes von einem Dienstleister durchzuführen (Verpackung, Transport, Scanleistung, Übergabe Digitalisate, Lagerung). Die spätere ordnungsgemäße Entsorgung der Akten ist durch einen qualifizierten Entsorgungsdienstleister vornehmen zu lassen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
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| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0001 | Scanndienstleistung Verwaltungsakten Die Kreisverwaltung Recklinghausen (Fachdienst Umwelt, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen) beabsichtigt, den gesamten Aktenbestand (ca. 240 m Ordner Papierakten) der Unteren Bodenschutzbehörde durch einen externen Scandienstleister zu digitalisieren. Ziel ist, die erzeugten Digitalisate in ein bei der Kreisverwaltung vorhandenes Dokumentenmanagementsystem zu überführen und eine volldigitale elektronische Akte zu führen. Die Digitalisate haben im Rahmen des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns über die unmittelbare Bearbeitung hinaus auch eine Beweisfunktion zu erfüllen und müssen auch in elektronischer Form den Kriterien Vollständigkeit, Integrität, Authentizität, Nachvollziehbarkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns genügen. Der Dienstleister muss daher über die erforderliche Sachkunde (fachliche Kompetenz), die Zuverlässigkeit sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Da es sich um sensible und unwiederbringliche Verwaltungsakten handelt, die zudem engen Datenschutzregularien unterliegen (z. B personenbezogene Daten, Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) ist der gesamte Digitalisierungsvorgang einschließlich des Aktentransportes von einem Dienstleister durchzuführen (Verpackung, Transport, Scanleistung, Übergabe Digitalisate, Lagerung). Die spätere ordnungsgemäße Entsorgung der Akten ist durch einen qualifizierten Entsorgungsdienstleister vornehmen zu lassen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. | — |
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