Für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2027 ff. (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll eine Rahmenvereinbarung, die ohne Rechtsanspruch des Auftragnehmers eine Wiederberufung über eine Laufzeit von 4 Jahren vorsieht, abgeschlossen werden.
Das DLR hat für die Aufstellung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und deren Prüfung das dritte Buch, erster und zweiter Abschnitt des Handelsgesetzbuchs (§§ 238 bis 335 HGB) entsprechend anzuwenden. Insofern bestimmen sich Gegenstand und Umfang der Prüfung nach § 317 HGB sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerblatt vom 15.5.2001 veröffentlichen „Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG“ (Anlage zur VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW Prüfungsstandard (IDW PS 720). Als Grundlage für die Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungsgeber ist darüber hinaus die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Zuwendungsmittel zu prüfen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.