2111-03-345.3VOB/A-EU OUVERT
Beschafft werden schadstoffarme Baustoffe und Bauprodukte für die Gewerke Baumeisterarbeiten (Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Estricharbeiten) entsprechend dem Qualitätsniveau 3 (QN 3) nach BNB-Steckbrief 1.1.6.
Für Spachtelmassen, staubbindende Grundierungen und Betonschutzbeschichtungen ist eine Wasserbasis mit einem VOC-Gehalt unter 30 g/l vorgeschrieben, wobei EP- oder PU-Produkte ausgeschlossen sind.
Dispersions- und PU-Klebstoffe für geschäumte Dämmstoffe im Außenbereich müssen einen VOC-Gehalt unter 40 g/l aufweisen, der Anteil an Chlorparaffinen muss kleiner 0,1 % sein und bei PU-Klebstoffen gilt zusätzlich ein Grenzwert von 0,1 % für PBDE und TCEP.
Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe und Klebstoffe auf Basis von PU, SMP, Acrylat oder Silikon dürfen maximal 0,1 % Chlorparaffine enthalten, wobei PU-Klebstoffe zudem in GISCODE PU10 oder PU20 eingestuft sein müssen und weniger als 0,1 % TCEP enthalten dürfen.
Beschichtungen zur Untergrundbehandlung im Innenbereich auf Basis von Epoxidharz, PU, Dispersion oder PMMA müssen den GISCODEs D1, RE0, RE1, RU 0,5, RU1, PU 10, PU 20 oder RMA10 zugeordnet sein.
PU- und EP-Versiegelungen sowie Fließbeschichtungen auf mineralischen Oberflächen müssen das AgBB-Schema einhalten und spezifische GISCODE-Einstufungen wie PU10, PU20 für PU bzw. RE1, RE0, RE2 für EP erfüllen.
Bitumenbeschichtungen kalt verarbeitet inklusive Voranstriche, -kleber und -versiegelungen müssen in GISCODE BBP 10 oder BBP 20 eingestuft sein, während Bitumenvoranstriche beim Umkehrdach auch BBP 30 erfüllen dürfen.
Kunstschaum-Dämmstoffe für den Innen- und Außenbereich sowie Innendämmungen müssen frei von halogenierten Treibmitteln sein, der Anteil an HBCDD in EPS/XPS-Schaumstoffen und an TCEP in PUR/PIR-Schaumstoffen muss unter 0,1 % liegen.
Spritz- und Montageschäume dürfen keine halogenierten Treibmittel enthalten, UF-Schäume sind unzulässig und bei PU-Montageschäumen muss der TCEP-Anteil kleiner 0,1 % sein.
Bei biozidhaltigen Fassadenputzen sind alle eingesetzten bioziden Wirkstoffe zu dokumentieren, wobei eine biozidarme oder biozidfreie Bauweise angestrebt wird.
Gummiartige Dämmprodukte im Innenbereich müssen frei von Altreifengranulat und Chlorparaffinen sein und dürfen weniger als 0,1 % PBDE enthalten, während bei Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen der Anteil an reproduktionstoxischen Borverbindungen unter 0,1 % liegen muss.
Polymerbitumenbahnen als Dachabdichtungen dürfen keinen Zusatz von durchwurzelungshemmenden Wirkstoffen wie Mecoprop enthalten.
Schalöle und Trennmittel müssen in GISCODE BTM10 oder 15 eingestuft sein und bei Brandschutzspachtelmassen muss der Anteil an Chlorparaffinen, PBB, PBDE und TCEP jeweils kleiner 0,1 % sein.
Innenputzarbeiten für das Projekt "Abbruch und Neubau von Grundschule und Feuerwehrhaus in Westheim, Neusäß"
TenderGenie consulte chaque jour toutes les plateformes de marchés publics et vous alerte lorsqu'une consultation correspond à votre entreprise. Déduit de cette page :
Gratuit · sans carte bancaire · résiliable à tout moment
La consultation est divisée en 1 lots ; les offres sont admises par lot ou pour plusieurs lots.
| Lot | Prestation | Exécution |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Innenputzarbeiten Innenputzarbeiten für das Projekt "Abbruch und Neubau von Grundschule und Feuerwehrhaus in Westheim, Neusäß" | März 2027 – Juli 2027 |
Informations données sans garantie. Seul l'avis original de l'acheteur fait foi.