LOT-0001 E37615421SektVO OUVERT
Die Bielefelder Wasserverbundleitung GmbH & Co. KG – eine gemeinsame Gesellschaft der Stadtwerke Bielefeld GmbH und der GELSENWASSER AG – vergibt Ingenieurleistungen der Objektplanung für den Neubau einer Trinkwassertransportleitung DN 600 zwischen den Anschlusspunkten Varensell (Rietberg) und Sennestadt (Bielefeld). Die Leitung dient der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bielefeld GmbH durch Bezug von Trinkwasser der GELSENWASSER AG. Die Vergabe erfolgt als Gesamtvergabe in einem Los im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 25 SektVO. Vorgesehener Leistungsbeginn ist der 01.01.2027; die Inbetriebnahme der Leitung ist für 2032 vorgesehen. Die Zahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber wird auf 3 bis 5 begrenzt.
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| Lot | Prestation | Exécution |
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| LOT-0001 | Objektplanung Trinkwassertransportleitung DN 600 – Varensell (Rietberg) – Sennestadt (Bielefeld) Gegenstand des Loses sind die Ingenieurleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß Leistungsbild Anlage 12 HOAI 2021 für ein erdverlegtes Linienbauwerk – Trinkwassertransportleitung DN 600 (St L235 PE/ZM, PN 16, Stumpfnaht) – einschließlich der zugehörigen Sonderbauwerke sowie der technischen Ausrüstung der Sonderbauwerke. Die Trasse hat eine Länge von ca. 15 km und verläuft vom Anschlusspunkt Varensell (östlich der Siedlungsflächen von Varensell, Rietberg) bis zum Anschlusspunkt Sennestadt (Bielefeld, nördlich der BAB A33). Die Verlegung erfolgt im Wesentlichen in offener Bauweise; in Kreuzungsbereichen von Gewässern und Verkehrswegen sind geschlossene Bauverfahren (z. B. HDD, Rohrvortriebe, Düker) zu projektieren. Zum Leistungsumfang zählen ferner Schieberkammern, Schächte, Anschlussbauwerke, Bahn- und Straßenkreuzungen sowie die Mitverlegung eines Datenbegleitkabels. Die geschätzten anrechenbaren Kosten des Ingenieurbauwerks betragen ca. 23 Mio. EUR. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Lph 1–2) sowie optional Stufe 2 (Lph 3–4 einschließlich der für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Teilleistungen der Lph 5), Stufe 3 (Lph 5), Stufe 4 (Lph 6–7) und Stufe 5 (Lph 8). Ein Anspruch auf Abruf der optionalen Stufen besteht nicht. Die Planungsunterlagen müssen für ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren verwendbar sein; der Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist für den 01.01.2029 vorgesehen. Projektleitung und Koordination der Fachplaner obliegen dem Auftraggeber. | Dez. 2026 |
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