VgV_Kanalsanierung_TailfingerstraßeVGV OTWARTY
Gegenstand der Vergabe sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach HOAI. Planungs- und Überwachungsziele sind die mängelfreie Erneuerung des Kanalnetzes sowie der Neubau einer separaten Bachwasserleitung einschließlich Schachtbauwerken, Anschlusskanälen und Wiederherstellung der Verkehrsflächen. Ziel ist die Ableitung des Aischbachs zur Körsch, um das Kanalnetz vom Fremdwasser zu entlasten. Teil A: Erneuerung von ca. 1.200 m schadhaften und hydraulisch unterdimensionierten Mischwasserkanälen (DN 200–400) in der Tailfinger- und Fleischhauerstraße einschließlich Anschlusskanälen sowie Koordination mit der Erneuerung der Wasserleitungen. Teil B: Neubau einer DN 400-Bachwasserleitung bis zur Körsch mit besonderem Augenmerk auf die Querung zahlreicher bestehender Leitungen im Bereich des RÜB Dinghofstraße. Teil C: Neubau einer Bachwasserleitung vom Aischbach über ein Trennbauwerk im Landschaftsschutzgebiet bis zur bestehenden Leitung, in offener oder geschlossener Bauweise.
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| Część | Przedmiot | Realizacja |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Kanalerneuerung Tailfinger-, Fleischhauerstraße und Fremdwasserfreimachung Streibgasse, Alfred-Dehlinger-Straße - Generalplanungsleistungen Vergabe von Leistungen für die Planung Ingenieurbauwerken nach HOAI Teil 3 Abschnitt 3, § 43 Leistungsbild, Leistungsphasen 1 - 8 u. örtliche Bauüberwachung + Tragwerksplanung gemäß HOAI LP 1-6 + besondere Leistungen -----1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter, ...) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Der Bieter, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, wird mit den Beratungsleistungen beauftragt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen und die Leistungen unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS). | Jan. 2027 – Dez. 2033 |
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