VGV-0139/2026-37VGV OTWARTY
Beschafft werden Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Oranienburg.
Das Fahrzeug muss als Neufahrzeug geliefert werden und den Normen DIN EN 1846-2, DIN 14502 Teil 1-3 sowie DIN 14530 Teil 27 entsprechen.
Zur Ausführung gehören erforderliche Zusätze wie verstärkte Federn und Nebenabtriebe sowie die Lieferung von Funktechnik und örtlicher Zusatzbeladung.
Die Abnahme erfolgt durch die LSTE Borkheide und Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Oranienburg beim Aufbauhersteller unter Einhaltung der StVZO und unfallverhütungsvorschriften.
Die Stadt Oranienburg schreibt die Lieferung und Montage von Fahrgestell, Aufbau und Beladung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN EN 1846-2 in Anlehnung an die DIN 14502 Teil 1-3 und DIN 14530 Teil 27 für die Freiwillige Feuerwehr Oranienburg europaweit im offenen Verfahren nach VGV aus. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge anzubieten. Los 1 - Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Los 2 - Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Los 3 - Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber
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Zamówienie podzielono na 3 części; oferty można składać na poszczególne części lub na kilka części łącznie.
| Część | Przedmiot | Realizacja |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. | — |
| LOT-0002 | Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungs Löschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. | — |
| LOT-0003 | Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Los 1 Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau eines HLF 20; Einbau der Beladung Die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung endet 24 Monate nach Auftragszugang, die Lieferzeit für das Fahrgestell endet nach 6 Monaten. Der Auftragnehmer des Los 2 liefert die feuerwehrtechnische Beladung fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 an diesen. Der Auftragnehmer wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten für die Lagerung der Beladung. Die Ausführungsfrist für die Lieferung und Montage von Fahrgestell und Aufbau einschließlich Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung ist im Leistungsverzeichnis verbindlich anzugeben. Los 2 Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 an den Auftragnehmer des Los 1 Der Auftragnehmer des Los 1 wird bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Lieferung hat fristgemäß in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 zu erfolgen. Der Auftragnehmer des Los 2 ist an die Ausführungsfrist für das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 einschließlich Lieferung und Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, 24 Monate nach Auftragszugang, gebunden. Eine vorzeitige Lieferung ist nur in Absprache mit dem Auftragnehmer des Los 1 möglich. Der Auftraggeber übernimmt ausschließlich für die im Leistungsverzeichnis Los 2 feuerwehrtechnische Beladung angegebenen Kosten. Zusätzliche Kosten für die Lagerung werden nicht übernommen. Bei vorzeitiger Lieferung der Beladung beginnt die Gewährleistungsfrist ab Fahrzeugfertigstellung und Übernahme des Auftraggebers. Los 3 Lieferung der Funktechnik für ein Hilfeleistungs- Löschgruppenfahrzeug HLF 20 DIN EN 1846-2/ DIN 14502 Teil 1-3 mit örtlicher Zusatzbeladung HLF DIN 14530-27 an den Auftraggeber Die Lieferung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. | — |
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