J26-F33-051VGV OTWARTY
Der Landkreis Germersheim hat im Rahmen seiner abfallwirtschaftlichen Verpflichtungen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus den Kommunen des Landkreises zu vergeben.
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| Część | Przedmiot | Realizacja |
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| LOT-0001 | Sammlung, Beförderung und Umladung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. | Die PPK-Fraktion beinhaltet Druckerzeugnisse, sonstige Papiere und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus PPK sowie in üblichem Umfang Störstoffe. Bei der Fraktion handelt es sich um Sammelware, die aus der haushaltsnahen Sammlung mittels Abfallsammelbehältern und der Erfassung mittels Umleerbehältern und Presscontainern an Wertstoffhöfen stammt, wobei innerhalb der Behältersammlung ebenfalls Beistellungen mit abgefahren werden. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). | Das PPK-Mengenaufkommen lag im Jahr 2025 bei 8.025 Mg, im Jahr 2024 bei 8065 Mg und im Jahr 2023 bei 8.344 Mg. | Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen: - Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation); - Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom Auftragnehmer bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe); - ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung); - ordnungsgemäße Beseitigung / Verwertung von etwaigen Störstoffen / Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion; - Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des Auftraggebers. - Weiterführende Angaben sind dem FB 253 - Vertragsentwurf zu entnehmen | Die PPK-Fraktion wird von dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom Auftraggeber gesammelte lose PPK-Fraktion an der angegebenen Übernahmestelle zu übernehmen, wobei die Verladung auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers durch den vom Auftraggeber mit der Umladung beauftragten Dritten durchgeführt wird. Sodann ist durch den Auftragnehmer der Nachtransport in eine / mehrere Endverwertungsanlage/n durchzuführen und die ordnungsgemäße Verwertung der PPK-Fraktion zu veranlassen. | Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom Auftragnehmer zu bestimmen. Auch die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom Auftragnehmer nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen. | Juni 2027 – Dez. 2035 |
| LOT-0002 | Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. Es handelt sich um ein Gemisch aus kommunalen Druckerzeugnissen, Kartonagen und Verkaufsverpackungen aus PPK. Folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen: Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom AG vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation), die sich innerhalb des Kreisgebietes oder in einer maximalen Entfernung von 40 km von der nächst gelegenen Kreisgrenze, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet, Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe), ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung), ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion, die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des AG. Die PPK-Fraktion wird von dem vom AG beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom AG gesammelte lose PPK-Fraktion an der angegebenen Übernahmestelle zu übernehmen, wobei die Verladung auf die Transportfahrzeuge des AN durch den vom AG mit der Umladung beauftragten Dritten durchgeführt wird. Sodann ist durch den AN der Nachtransport in eine/mehrere Endverwertungsanlage/n durchzuführen und die ordnungsgemäße Verwertung der PPK-Fraktion zu veranlassen. Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom AN zu bestimmen. Auch die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom AN nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der AN trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen. Nähere Informationen erhalten Sie im FB 253 Vertragsentwurf LOS 2. | Juni 2027 – Dez. 2030 |
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