2026-07-lsvs-bogen-tpVGV OTWARTY
Die unter Denkmalschutz stehende Bogenhalle wurde in den Jahren 1950-1955 als Teil der Neubauten der Staatlichen Sportschule errichtet. Das Ensemble setzt sich aus drei Bauteilen zusammen: - die Sporthalle, die wegen ihrer typischen Bogensegmente als Bogenhalle bezeichnet wird - die Gerätturnhalle - das Eingangsgebäude mit den Umkleiden. 1977 wurde die Gerätturnhalle um einen schlichten Anbau aus einer Stahlhallenkonstruktion erweitert. 1980 wurde an der Gerätturnhalle eine sog. Schnitzelgrube unter Berücksichtigung der historischen Materialien aus Stahlbeton und Sandsteinfassade ergänzt. 1989 wurde am Empfangsgebäude eine weitere Halle aus Stahlkonstruktion als Schießhalle angebaut. Die Halle dient den Schützen als Übungsraum. Bis auf die Anbauten ist das Ensemble der Bogenhalle weitgehend unverändert im Originalzustand erhalten und steht unter Denkmalschutz. Die Installationen (Umkleiden, Nasszellen, Heizung, Lüftung) sind abgängig und müssen dringend erneuert werden. In einer vorlaufenden Untersuchung wurden Maßnahmen ermittelt, um den aktuell gültigen Energieverbrauch für Heizungen einhalten zu können. Neben der energetischen Sanierung der Außenhülle des Gebäudeensembles sind die sanitären Anlagen grundlegend zu sanieren und den aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Außenanlagen sind nicht Gegenstand der geplanten Maßnahme. Ausnahme bildet der Zugangsbereich mit den Treppen und Rampen zum Empfangsgebäude. Hier sind insbesondere Betonsanierungen der Treppe erforderlich, sofern dies in einem wirtschaftlichen Rahmen und nach Überprüfung der statischen Erfordernisse sinnvoll ist. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist auf jeden Fall einzuholen. In der geplanten Maßnahme wird die Schießhalle nicht berücksichtigt. Die Sanierungsmaßnahme wird von der saarländischen Landesregierung gefördert. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die voraussichtlichen Sanierungskosten auf 8 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300 - 700).
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| Część | Przedmiot | Realizacja |
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| LOT-0001 | 2026-07-lsvs-bogenhalle-tragwerksplanung Die unter Denkmalschutz stehende Bogenhalle wurde in den Jahren 1950-1955 als Teil der Neubauten der Staatlichen Sportschule errichtet. Das Ensemble setzt sich aus drei Bauteilen zusammen: - die Sporthalle, die wegen ihrer typischen Bogensegmente als Bogenhalle bezeichnet wird - die Gerätturnhalle - das Eingangsgebäude mit den Umkleiden. 1977 wurde die Gerätturnhalle um einen schlichten Anbau aus einer Stahlhallenkonstruktion erweitert. 1980 wurde an der Gerätturnhalle eine sog. Schnitzelgrube unter Berücksichtigung der historischen Materialien aus Stahlbeton und Sandsteinfassade ergänzt. 1989 wurde am Empfangsgebäude eine weitere Halle aus Stahlkonstruktion als Schießhalle angebaut. Die Halle dient den Schützen als Übungsraum. Bis auf die Anbauten ist das Ensemble der Bogenhalle weitgehend unverändert im Originalzustand erhalten und steht unter Denkmalschutz. Die Installationen (Umkleiden, Nasszellen, Heizung, Lüftung) sind abgängig und müssen dringend erneuert werden. In einer vorlaufenden Untersuchung wurden Maßnahmen ermittelt, um den aktuell gültigen Energieverbrauch für Heizungen einhalten zu können. Neben der energetischen Sanierung der Außenhülle des Gebäudeensembles sind die sanitären Anlagen grundlegend zu sanieren und den aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Außenanlagen sind nicht Gegenstand der geplanten Maßnahme. Ausnahme bildet der Zugangsbereich mit den Treppen und Rampen zum Empfangsgebäude. Hier sind insbesondere Betonsanierungen der Treppe erforderlich, sofern dies in einem wirtschaftlichen Rahmen und nach Überprüfung der statischen Erfordernisse sinnvoll ist. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist auf jeden Fall einzuholen. In der geplanten Maßnahme wird die Schießhalle nicht berücksichtigt. Die Sanierungsmaßnahme wird von der saarländischen Landesregierung gefördert. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die voraussichtlichen Sanierungskosten auf 8 Mio. EUR brutto (Kostengruppen 300 - 700). Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: - Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung - Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 31.12.2027 | — |
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