2026-085VGV OTWARTY
Facility-Management Dienstleistungen
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| Część | Przedmiot | Realizacja |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Facility-Management Dienstleistung in der ZUE Wegberg Hausmeister: Der Auftragnehmer setzt Hausmeisterpersonal für kleinere Instandhaltungsarbeiten ein. Die hierfür nötigen technischen Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Der AN stellt während der Heizperiode (vom 01. Oktober bis 30. April) eine telefonische Rufbereitschaft für den Betreuungsdienst und die Einrichtungsleitung. Darüber hinaus übernimmt der AN die Verkehrssicherungspflicht auf dem Gelände und in den Objekten und stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass Gefahrenquellen kurzfristig beseitigt werden. Ziele der Dienstleistungen, die die Haustechnik erbringt - kurzfristig - Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes - mittelfristig - Energieeffizienz steigern - langfristig - den Wert von Einrichtung und Zimmern zu erhalten. Winterdienst: Bei Bedarf ist der Winterdienst durch den Auftragnehmer durchzuführen. Seine gesamten Aktivitäten und Einsätze dokumentiert der Auftragnehmer in branchenüblichem Umfang. Die hierfür nötigen technischen Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verkehrssicherungspflicht für alle Tätigkeiten des Winterdienstes. Der Auftragnehmer haftet für fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Grünpflege: Der Auftragnehmer übernimmt die Grünpflegeleistungen in der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung. Seine gesamten Aktivitäten und Einsätze dokumentiert der Auftragnehmer in branchenüblichem Umfang. Die hierfür nötigen technischen Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt, soweit nichts Abweichendes geregelt ist. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verkehrssicherungspflicht für alle Gefahrenquellen, die mit Tätigkeiten der Grünpflege verknüpft sind. Der Auftragnehmer haftet für fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Die Kosten für Schadensfälle, die durch höhere Gewalt (Elementarschäden) verursacht worden sind, trägt der Auftraggeber. | Jan. 2027 – Jan. 2029 |
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