BauR T-40145-2026VGV OTWARTY
Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenmaterial der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2 einschließlich gefährlicher Abfall aus verschiedenen Baumaßnahmen der HA Tiefbau im Stadtgebiet München
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| Część | Przedmiot | Realizacja |
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| LOT-0000 | Zwischenlagerung und Entsorgung von Aushubmaterial Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, der Landeshauptstadt München ist für Neubau- und Unterhaltsmaßnahmen bei Straßen im Stadtgebiet München zuständig. Bei einigen dieser Maßnahmen fällt Aushubmaterial an, welches vor Ort nicht mehr wiederverwendet werden kann (z. B. Verdrängung durch stärkeren gebundenen Aufbau, aufgrund seiner bodenmechanischen Eigenschaften etc.). Dieses Material kann, je nach Herkunft, mit Schadstoffen unterschiedlicher Art und Höhe kontaminiert sein und ist daher bis zur Vorlage der Deklarationsanalytik zwischenzulagern und anschließend einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Das Material wird zu diesem Zweck mittels Deklarationsanalysen in Zuordnungsklassen (Z 0 2) gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen (LVGBT, Stand: Juli 2021) bzw. teilweise auch in Deponieklassen gemäß Deponieverordnung (DepV) eingestuft. Aufgrund von technisch nicht abtrennbaren Beimengungen an alten Straßenbelagsresten kann in Einzelfällen das Material nach einer Hot-Spot-Beprobung als gefährlicher Abfall (AVV 170503*) eingestuft werden. Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist eine vom Auftragnehmer durchzuführende Zwischenlagerung von ca. 9.000 t Aushubmaterial aus Baustellen innerhalb des Stadtgebietes auf einer für gefährlichen Abfall (u. a. AVV 170503*) genehmigten und bewirtschafteten Zwischenlagerfläche zur Deklaration sowie eine vom Auftragnehmer durchzuführende ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (z. B. Verwertung als Verfüllung oder Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, Recycling o.ä.) in hierfür zugelassenen Anlagen. Hierzu wird der Auftragnehmer gemäß § 22 KrWG mit der Erfüllung der Pflichten des Abfallerzeugers (hier: der Auftraggeber) beauftragt. Die abfallrechtliche Verantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. -- Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum eine Menge von ca. 9.000 t an Aushubmaterialien aus verschiedenen Baumaßnahmen der Hauptabteilung Tiefbau erwartet. Die ausgeschriebenen Mengen einzelner Leistungen beruhen auf den Erfahrungen der letzten Jahre, Abschätzungen aus Altlastenuntersuchungen sowie den derzeit vorliegenden Kenntnissen über geplante Baumaßnahmen. Sie sind daher mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen auch deutlich abweichen kann. Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Mindestabnahme von 70 % der Gesamtsumme des Angebotes festgesetzt. Die Höchstgrenze, bis zu der ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgen kann, ist 140 % der Gesamtsumme des Angebots. | — |
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