AL 107/26VGV OTWARTY
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, veröffentlicht ein Vergabeverfahren, dessen Ausschreibungsgegenstand die Lieferung, der Einbau, die Inbetriebnahme sowie die Wartung/Instandhaltung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Übergabe von bis zu drei biplanen und acht monoplanen Kardangiographie-Anlagen, hier für die Herzkatheter-Labore und die Hybrid-HK-OP´s des Neubaus des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC) am Campus Virchow-Klinikum (CVK) ist. Die Selbstausführung kritischer Aufgaben wird gemäß § 47 Abs. 5 VgV vorgeschrieben. Nachfolgende kritische Aufgaben sind vom Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst auszuführen: • Erfüllung der Funktionen "Projektleiter und stellvertretender Projektleiter" gemäß Ziff. 6 des Wartungsvertrags und • Leistungen im Havariefall gemäß Ziff. 4 Nr. 10 und Ziff. 18 des Wartungsvertrags. Für die vorgenannten kritischen Aufgaben ist der Einsatz von Nachunternehmern unzulässig. Das gegenständliche Vergabeverfahren fällt unter die Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 19.06.2025. Die Auftraggeberin wird deshalb folgende Vertragspflichten für den Auftragnehmer vorsehen: Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Vertrags sicherzustellen, dass die in Ausführung des Vertrags gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die aus der Volksrepublik China stammen, nicht mehr als 50 % des Gesamtwerts des Vertrags ausmachen, unabhängig davon, ob diese Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vom Auf-tragnehmer oder von einem Unterauftragnehmer geliefert oder erbracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin spätestens bei Übergabe auf Verlangen geeignete Nachweise zur Erfüllung dieser Verpflichtung vorzulegen. Im Falle einer Nichteinhaltung der Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Strafgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtwerts des Vertrags, bezogen auf den Gesamtpreis entsprechend Anlage 5 – Preisblatt zu zahlen. Zudem bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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| Część | Przedmiot | Realizacja |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Lieferung, Instandhaltung & die Wartung von Kardangiographie-Anlagen | CVK | DHZC Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, veröffentlicht ein Vergabeverfahren, dessen Ausschreibungsgegenstand die Lieferung, der Einbau, die Inbetriebnahme sowie die Wartung/Instandhaltung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Übergabe von bis zu drei biplanen und acht monoplanen Kardangiographie-Anlagen, hier für die Herzkatheter-Labore und die Hybrid-HK-OP´s des Neubaus des Deutschen Herzzentrums der Charité (DHZC) am Campus Virchow-Klinikum (CVK) ist. Die Selbstausführung kritischer Aufgaben wird gemäß § 47 Abs. 5 VgV vorgeschrieben. Nachfolgende kritische Aufgaben sind vom Bieter bzw. bei einer Bietergemeinschaft von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst auszuführen: • Erfüllung der Funktionen "Projektleiter und stellvertretender Projektleiter" gemäß Ziff. 6 des Wartungsvertrags und • Leistungen im Havariefall gemäß Ziff. 4 Nr. 10 und Ziff. 18 des Wartungsvertrags. Für die vorgenannten kritischen Aufgaben ist der Einsatz von Nachunternehmern unzulässig. Das gegenständliche Vergabeverfahren fällt unter die Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 19.06.2025. Die Auftraggeberin wird deshalb folgende Vertragspflichten für den Auftragnehmer vorsehen: Der Auftragnehmer hat während der Laufzeit des Vertrags sicherzustellen, dass die in Ausführung des Vertrags gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen, die aus der Volksrepublik China stammen, nicht mehr als 50 % des Gesamtwerts des Vertrags ausmachen, unabhängig davon, ob diese Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vom Auf-tragnehmer oder von einem Unterauftragnehmer geliefert oder erbracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin spätestens bei Übergabe auf Verlangen geeignete Nachweise zur Erfüllung dieser Verpflichtung vorzulegen. Im Falle einer Nichteinhaltung der Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Strafgebühr in Höhe von 30 % des Gesamtwerts des Vertrags, bezogen auf den Gesamtpreis entsprechend Anlage 5 – Preisblatt zu zahlen. Zudem bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden. | — |
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