OH-ZEN-2024_01VGV OTWARTY
Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 01 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für ABW bis 50 m Länge und Standard-ÜBW . Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 02 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für ABW bis 100 m Länge. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 03 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 04 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Verkehrszeichenbrücken. Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 05 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Stützwände. Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 06 sind Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Lärmschutzwände. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
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| Część | Przedmiot | Realizacja |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planungsleistungen Ing.-Bw. 2024 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2024_01) Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Planungsleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: ABW bis 50 m Länge und Standard- ÜBW (1-/2-Feld-Bw.) -Leistungsbereich 02: ABW bis 100 m Länge -Leistungsbereich 03: ÜBW mit komplexen Randbedingungen und speziellen Tragwerken/Bauweisen -Leistungsbereich 04: Verkehrszeichenbrücken -Leistungsbereich 05: Stützwände -Leistungsbereich 06: Lärmschutzwände Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. | Juli 2024 – Dez. 2026 |
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