OH-ZEN-2025_01VGV OTWARTY
Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 01 sind Planungsleistungen für einfache Verkehrsanlagen, Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 02 sind Planungsleistungen für komplexere Verkehrsanlagen, Gegenstand des Loses /Leistungsbereichs 03 sind Planu
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| Część | Przedmiot | Realizacja |
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| LOT-0000 | Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Planung Verkehrsanlagen 2025 ff. im Open-House-Verfahren der Autobahn GmbH des Bundes (OH-ZEN-2025_01) Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Planungsleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: Einfache Verkehrsanlagen -Leistungsbereich 02: Konplexe Verkehrsanlagen -Leistungsbereich 03: Verkehrsanlagen mit vielen Schnittstellen -Leistungsbereich 04: Innerstädtische Bundesstraßen -Leistungsbereich 05: PWC-Anlagen, unbewirtschaftete und bewirtschaftete Rastanlagen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen -Leistungsbereich 06: PWC-Anlagen, unbewirtschaftete und bewirtschaftete Rastanlagen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen - Leistungsbereich 07: Entwässerungseinrichtungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open- House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. | März 2025 – Dez. 2026 |
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