LGL12-2844-29/11VGV OTWARTY
Beschafft werden photogrammetrische Bildflüge für das Jahr 2027 unter Einsatz einer digitalen, großformatigen Flächenkamera mit maximal 146 mm Brennweite und einer Chipgröße von mindestens 250 Megapixeln für Senkrechtluftbilder in den Kanälen RGBI.
Bei Verwendung von obliquen Kamerasystemen sind Schrägluftbilder mit mindestens 150 Megapixeln in den Kanälen RGB und einer Schrägstellung von 40° bis 45° zu erstellen.
Die Aufnahmekammern müssen GPS-geeignet mit Rückmeldeimpuls, stabilisiert aufgehängt und mit Bewegungskompensation ausgestattet sein, wobei die Kamerakalibrierung zum Zeitpunkt der Befliegung nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die Bildflugplanung hat nach Vorgabe in Teil B Anlage 2 zu erfolgen und umfasst Projektionszentren, Flugstreifen sowie Footprints im Shape-Format und tabellarische Auflistungen von Überdeckungen und GSD im ASCII-Format.
Die Aufnahmesituation muss frei von Wolken, Wolkenschatten, Nebel, Dunst, Schnee und Hochwasser sein, wobei geschlossene Hochbewölkung zulässig ist und der Sonnenhöchststand je nach Datum mindestens 25° bzw. 30° betragen muss.
Es ist eine stereoskopische Abdeckung der gesamten Gebietsfläche im Nadirbild sicherzustellen, wobei benachbarte Flugstreifen unmittelbar aufeinanderfolgend und bei Mehr-Tages-Befliegungen unter Einhaltung spezifischer Anschlussbedingungen zu fliegen sind.
Die Längs- und Querüberdeckung des Nadirbildes bezieht sich auf die höchste Geländehöhe und ist bis zu den Gebietsrändern einzuhalten, während die Flugrichtung parallel und frei wählbar ist, sofern nicht anders angegeben.
Die Bodenaufgelösung des Nadirbildes bezieht sich auf die tiefste Geländehöhe, wobei bei Nutzung eines Bayer-Pattern-Sensors der Wert 20 % kleiner als in Teil B Anlage 2 festgelegt sein muss und die Verkippung im mittleren Überlappungsbereich maximal 16° betragen darf.
Die gezielte Auslösung muss entsprechend der Bildflugplanung erfolgen mit zulässigen Abweichungen von maximal 50 m längs und quer sowie maximal +/- 4 gon für Omega und Phi bzw. +/- 5 gon für Kappa zur Flugachse.
Die Bilddaten für Nadiraufnahmen sind als 4-Kanal-Bild mit 8 bit oder 16 bit Farbtiefe je Kanal im unkomprimierten TIFF-Format mit Kachelgröße 512x512 zu liefern.
Die radiometrische Bildqualität muss homogen sein mit Farbwerten im Bereich 2 bis 254 für 8 bit bzw. 3 bis 65533 für 16 bit, wobei die Belegung der Farbkanäle den Default-Einstellungen der Software OrthoVista in neuster Version folgt.
Die Bilddaten sind für die 3D-Auswertung vorzubereiten, wobei systembedingte systematische Fehler vor der Lieferung rechentechnisch zu eliminieren sind und die Bilder fortlaufend beginnend bei 0001 je Gebiet zu nummerieren sind.
Für oblique Aufnahmen sind 3-Kanal-Bilder mit 8 bit Farbtiefe im unkomprimierten TIFF-Format zu liefern, deren Nummerierung und Bezeichnung in Bezug zum Nadirbild stehen.
Zur satellitengestützten Positionsbestimmung sind Zweifrequenzempfänger für L1 und L2 einzusetzen, die Trägerphasenmessung in einem Zeittakt von ≤ 1,0 sec durchzuführen und eine differentielle GNSS-Auswertung mit einer Standardabweichung von +/- 10 cm nach Postprocessing zu gewährleisten.
Es sind virtuelle Referenzstationen SAPOS zu nutzen, das Postprocessing durch den Auftragnehmer durchzuführen und während des Streifenflugs mindestens 5 sowie im Kurvenflug mindestens 4 Satelliten bei einem Elevationswinkel von mindestens 10° und einem Signal-Rausch-Verhältnis > 3 zu empfangen.
Die Satellitensignale sind ununterbrochen im RINEX-Format aufzuzeichnen, Trägerphasenmessung und Aufnahmeauslösung im GNSS-Zeitsystem zu registrieren und die relative Lage der GNSS-Antenne zur Aufnahmekammer mit mm-Genauigkeit zu bestimmen.
Für die Inertialnavigation ist ein Kalibrierungszertifikat vorzulegen, das zum Zeitpunkt der Befliegung nicht älter als zwei Jahre ist, wobei die Winkeleinheit gon beträgt und maximale Kantungs- und Neigungswerte einzuhalten sind.
Werkvertragsleistungen zur Durchführung von Bildflügen und Lieferung von digitalen photogrammetrischen Luftbildern.
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Zamówienie podzielono na 4 części; oferty można składać na poszczególne części lub na kilka części łącznie.
| Część | Przedmiot | Realizacja |
|---|---|---|
| LOT-0001 | Los Nr. 1 Mit vier Bietern soll jeweils ein Werkvertrag, entsprechend der Rangfolge des Gebotes, abgeschlossen werden. Innerhalb des Werkvertrages sind die jeweiligen Befliegungsgebiete Bearbeitungs- und Abrechnungseinheiten. | Nov. 2026 – Dez. 2027 |
| LOT-0002 | Los Nr. 2 Mit vier Bietern soll jeweils ein Werkvertrag, entsprechend der Rangfolge des Gebotes, abgeschlossen werden. Innerhalb des Werkvertrages sind die jeweiligen Befliegungsgebiete Bearbeitungs- und Abrechnungseinheiten. | Nov. 2026 – Dez. 2027 |
| LOT-0003 | Los Nr. 3 Mit vier Bietern soll jeweils ein Werkvertrag, entsprechend der Rangfolge des Gebotes, abgeschlossen werden. Innerhalb des Werkvertrages sind die jeweiligen Befliegungsgebiete Bearbeitungs- und Abrechnungseinheiten. | Nov. 2026 – Dez. 2027 |
| LOT-0004 | Los Nr. 4 Mit vier Bietern soll jeweils ein Werkvertrag, entsprechend der Rangfolge des Gebotes, abgeschlossen werden. Innerhalb des Werkvertrages sind die jeweiligen Befliegungsgebiete Bearbeitungs- und Abrechnungseinheiten. | Nov. 2026 – Dez. 2027 |
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